„Individuelle Planung von Freianlagen” – Architekt Adolph im Interview

Ein Gespräch mit Matthias Adolph

Architekten.de Redaktion     |     Aktualisiert am: 8. Dezember 2020
Lesezeit:  Minuten

Schwerpunkt Landschaftsarchitektur

Wie hat sich der Schwerpunkt Landschaftsarchitektur bei Ihnen ergeben?

Ich habe mich schon früh für die Natur, aber auch für künstlerische Prozesse interessiert. Mit der Landschaftsplanung kann ich beide Aspekte miteinander verbinden. Letztlich halte ich mich bei meiner Arbeit aber eher selten an der frischen Luft auf, da ich ausschließlich im objektbezogenen Bereich arbeite und dort mit der Planung von Hausgärten, Parkanlagen oder Verwaltungsbauten betraut bin. Im Bereich Landschaftsplanung sähe das sicher etwas anders aus.

Worin unterscheidet sich der Landschaftsarchitekt von einem Garten- und Landschaftsbauer?

Der grundsätzliche Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass der Landschaftsarchitekt ausschließlich die Planung einer Außenanlage übernimmt und somit wirtschaftlich unabhängig von der Bauausführung ist. Der Garten- und Landschaftsbauer ist demgegenüber vor allem mit der Ausführung beschäftigt. Viele Büros übernehmen allerdings auch die Planung – zumindest dann, wenn sie auch den Auftrag zur Ausführung erhalten. Oftmals bieten diese Garten- und Landschaftsbauer die Planung dabei kostenlos bzw. zu einem nicht kostendeckenden Betrag an, da sie ihren Gewinn am Bau der Anlage erwirtschaften. Insbesondere bei kleineren Hausgärten entstehen da häufig Konkurrenzsituationen.

Welche weiteren Unterschiede gibt es zwischen beiden?

Bei Landschaftsarchitekten wird vermutlich eher der gestalterische Aspekt unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten und des Budgets im Vordergrund stehen. Bei Planungen eines Garten- und Landschaftsbauers geht es dagegen in der Regel eher um die technische Machbarkeit, verbunden mit Zweckmäßigkeit, sofern er nicht einen Landschaftsarchitekten für die Planung eingestellt hat.

Für wen lohnt sich die Beauftragung?

Bei größeren Bauvorhaben lohnt sich die Beauftragung eines Landschaftsarchitekten allein schon aufgrund der damit möglichen Durchführung einer Bauausschreibung. Denn damit kann der Bauherr einerseits eine für das Bauvorhaben geeignete Firma finden und andererseits auf den wirtschaftlichsten Bieter zurückgreifen. Berücksichtigt man, dass die Angebote einer Bauausschreibung um bis zu 50 Prozent auseinanderliegen können, dann ergibt sich auf diese Weise ein Einsparpotenzial von mehreren tausend Euro!

Wo liegen die aktuellen Trends der Landschaftsarchitektur?

Ich weiß nicht, ob es zur Zeit echte Trends gibt. Ein echter „Dauerbrenner“ in der Gartengestaltung sind auf jeden Fall mediterrane Gärten. Daneben gibt es aber auch alle Formen von romantischen, verspielten oder avantgardistischen Gestaltungen. Zunehmend an Beliebtheit gewinnen außerdem puristische Gärten ohne Blühaspekt. Als wichtigen Trend könnte man außerdem das Thema „Partizipation“ betrachten, denn sowohl bei öffentlichen Projekten als auch beim Wohnungsbau spielt die Beteiligung der Bürger bzw. Bewohner eine immer größere Rolle.

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Was zeichnet ein professionell gestaltetes Gelände aus?

Eine gut gestaltete Anlage zeichnet sich dadurch aus, dass man nicht sieht, dass sie künstlich modelliert wurde. Wichtig ist außerdem, dass die verwendeten Materialien im Einklang zueinander stehen und dass es eine hohe Aufenthaltsqualität gibt.

In welchen Bereichen sollten Bauherren bei der Landschaftsgestaltung auf keinen Fall sparen?

Nicht gespart werden sollte bei größeren Bauvorhaben, bei Planungen mit hohen Anforderungen an die Gestaltung und /oder an die Topografie sowie bei genehmigungspflichtigen Planungen wie Parkplätzen, Kinderspielplätzen oder Geländemodellierungen in größerem Umfang.

Welche Rolle spielt das Thema Nachhaltigkeit in der Landschaftsarchitektur?

Nachhaltigkeit spielt eine ganz zentrale Rolle, sie ist geradezu das Leitthema der Landschaftsarchitektur, der es ja grundsätzlich um das Bewahren und Schaffen von Natur geht. Allerdings gibt es auch im Bereich der Landschaftsarchitektur durchaus noch Handlungsbedarf in dieser Richtung – vor allem, wenn ich an die Verwendung von tropischem Hartholz oder von Naturstein denke, dessen Abbau andernorts die Zerstörung von Natur bewirkt. Eines der wichtigsten Naturgüter – neben Trinkwasser – ist der Boden selbst. Daher sollte die Bewahrung und Sicherung von Oberboden („Mutterboden“) bei der Planung und Gestaltung eine große Rolle spielen.

Welche rechtlichen Vorgaben stellen sich bei der Gestaltung eines Gartengrundstücks bzw. einer Landschaftsfläche?

Da gibt es zahlreiche Vorschriften – angefangen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes über die Landesbauordnungen, Ortssatzungen und das Nachbarschaftsrecht bis hin zum Naturschutzrecht.

Wie sind die Abläufe bei einer individuell gestalteten Landschaft? Wie werden die Bauherren eingebunden, wie läuft eine klassische Beratung ab etc.?

Ganz zu Beginn der Zusammenarbeit ist es wichtig, die Vorstellungen des Bauherrn genau abzufragen, um dann im Zuge der Vorplanung zu klären, ob diese Wünsche finanziell, örtlich und rechtlich umsetzbar sind. Um hier gemeinsame Klarheit zu schaffen, stelle ich grundsätzlich in einem frühen Projektstadium einen „Aufgabenkatalog“ auf, in dem genau festgehalten wird, was sich der Bauherr wünscht, was der Planer leisten soll und was der Bauherr dazu beitragen muss. Die Abfolge der weiteren „Leistungsphasen“ folgt dann der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Worauf sollten Bauherren bei den Formalien achten? Wo lauern die Fallstricke?

Ich rate, immer alles schriftlich zu fixieren und die Aufzeichnungen im Zweifelsfall vom Planer oder Ausführenden gegenzeichnen lassen. Ein Vertrag mit der Baufirma sollte grundsätzlich von einem Bausachverständigen oder Anwalt für Baurecht aufgesetzt werden. Darüber hinaus ist es sinnvoll, zwischen den Vertragsparteien die „Verdingungsordnung für Bauleistungen“ (VOB) zu vereinbaren. Allerdings muss man sich dann mit den dort enthaltenen Regelungen für den Bauablauf einverstanden erklären, da eine Abweichung in einzelnen Punkten zu einer Aushebelung der VOB als Vertragsrundlage führt. Es ist also zum Beispiel nicht möglich, statt der vorgegebenen 4-jährigen Gewährleistung eine 5-jährige Gewährleistung für eine Baumaßname zu vereinbaren.

Wie können Eigentümer eine fachgerechte Ausführung der Gestaltung erkennen?

Ein wichtiges Indiz ist das Auftreten der Mitarbeiter: Gibt es ein zügiges, zielorientiertes Arbeiten oder ist kaum ein Arbeitsfortschritt erkennbar und die Mitarbeiter üben Kritik gegenüber dem Bauherrn und an der Planung? Positiv ist es außerdem, wenn immer eine ausreichende Anzahl an Arbeitern vor Ort ist, wenn es passendes Werkzeug und Gerät für die Bauausführung gibt und wenn technisch alles auf relativ neuem Stand ist.

Wie kann man sich hier absichern?

Wenn man keinen Landschaftsarchitekten mit der Bauüberwachung beauftragt hat, dann ist es sinnvoll, aussagekräftige Fotos (evtl. mit Zollstock als Größenvergleich bzw. Maßhilfe) von allen später nicht mehr sichtbaren Arbeiten zu machen – etwa von Leitungsgräben oder vom Schotterunterbau für Wegeflächen. Bei der fertiggestellten Anlage dürfen keine optischen Mängel wie unebener Plattenbelag oder zu große Fugen erkennbar sein. Dabei sollte allerdings beachtet werden, dass die Maßtoleranzen deutlich größer sind als beim Innenausbau. Bei Pflanz- und Rasenflächen ist das Anwachsen bzw. Aufgehen der Rasenansaat abzuwarten, bevor die Fläche abgenommen werden kann.

Wie verhält sich ein Auftraggeber richtig, wenn er meint, einen Mangel bei der Ausführung zu erkennen?

Meint der Bauherr einen Mangel zu erkennen, dann sollte er umgehend die Firma oder den Landschaftsarchitekten ansprechen und sich den Sachverhalt erklären lassen, bzw. zur Beseitigung des Mangels auffordern. Bei ersthaften Bedenken ist es ratsam, sich die fachgerechte Ausführung schriftlich bestätigen zu lassen.

Welche Rolle spielt die professionelle Landschaftsgestaltung für Unternehmen und die Gestaltung ihrer Standorte?

Unternehmen mit Außenwirkung haben mittlerweile erkannt, dass neben der Architektur ihres Verwaltungsgebäudes auch die Gestaltung der Außenanlagen eine hohe Bedeutung hat. Die Außenanlagen sind sozusagen die „Visitenkarte“ des Gebäudes. Im Idealfall bilden die Freiflächen zusammen mit dem Gebäude eine Einheit. Das gelingt am besten, wenn der Landschaftsarchitekt schon zum Zeitpunkt der Gebäudeplanung mit einbezogen wird.

Welche Herausforderungen stellen sich bei der Gestaltung öffentlicher Spielplätze?

Da gilt es zahlreiche Anforderungen zu beachten: Zum einen geht es um rechtliche bzw. sicherheitstechnische Anforderungen wie Fallschutz, Abstandsflächen oder die Bepflanzung (ungiftig), zum anderen müssen gestalterische Anforderungen erfüllt werden. Wichtige Faktoren dabei sind die Attraktivität der Spielfläche über mehrere Jahre, die Qualität der Spielgeräte und deren Ausrichtung an den Bedürfnissen der Kinder sowie die Integration von ausreichend Platz und Grünflächen zum Spielen. Darüber hinaus spielt natürlich auch das Budget eine Rolle: Spielgeräte sind recht teuer, neben den Herstellungskosten sind auch die Kosten für Unterhalt und Pflege zu berücksichtigen.

Verpflichtend vorgegeben ist deshalb eine jährliche Begehung durch einen Sachverständigen zur Prüfung des Zustands der Anlage und der Spielgeräte.


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