In Deutschland ist der Landschaftsarchitekt eine Berufsbezeichnung, die nur tragen darf, wer ein eingetragenes Mitglied in der Architektenkammer ist und dort in entsprechenden Listen geführt wird. Der Landschaftsarchitekt kümmert sich um alle Belange der Garten- und Grünanlagen-Planung, legt hier Konzepte vor und betreut den kompletten Ablauf eines Projektes.
Die Arbeit des Landschaftsarchitekten kann unterschiedlicher Natur sein. Ob im inner- oder außerstädtischen Bereich, mit privaten oder öffentlichen Auftraggebern oder die Pflege von Gartendenkmälern und Bereichen rund um den Naturschutz – der Landschaftsarchitekt ist hier der richtige Ansprechpartner. Wichtig für den Bauherrn ist dabei, dass der im Projekt involvierte Landschaftsarchitekt nicht nur die Durchführung überwacht und darauf achtet, dass eventuelle Vorgaben eingehalten werden, sondern mit eigenen Ideen und Kreativität, vor allem aber mit Know-How und Erfahrung an das Projekt herangeht.
Bevor der Landschaftsarchitekt mit seinem Team ein Projekt startet, stehen jedoch zu allererst planerische Tätigkeiten an: Entwürfe werden gefertigt, Genehmigungen eingeholt, die Durchführung geplant und terminiert. Erst dann startet das eigentliche Projekt für den Landschaftsarchitekt.
Landschaftsarchitekten arbeiten allerdings nicht nur für private Auftraggeber und gestalten Gärten und Grünanlagen – auch bei der Begrünung von Industrie- und Gewerbeflächen oder der Schaffung von Spiel- und Sportanlagen ist der Rat dieser Architekten vonnöten.
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