HOAI 2013 Leistungsphasen: Architektenhonorar

Was Bauherren wissen sollten

Architekten.de Redaktion     |     Aktualisiert am: 10. Dezember 2020
Lesezeit:  Minuten

Die Leistung von Architekten wird nach klaren Vorgaben abgerechnet: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Diese Ordnung gilt für jeden Architekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner. Im Jahr 2013 wurde die HOAI zuletzt angepasst und ist in neun Leistungsphasen aufgeteilt.

Wir informieren Sie darüber

  • Wie sich das Honorar des Architekten in der HOAI 2013 zusammensetzt
  • Was die einzelnen Leistungsphasen beinhalten
  • Was ein Bauherr über die HOAI 2013 wissen sollte


Hintergrund der HOAI: Schutz der Bauherren

Stellen Sie sich vor, Sie entscheiden für einen Architekten, stimmen dem Angebot zu, besprechen gemeinsam Ihre Vorstellungen und überlassen dem Architekten anschließend die Planung Ihres Eigenheims. Doch beim ersten Besichtigungstermin bemerken Sie, dass das neue Haus gar nicht Ihren Absprachen entspricht. Was nun?

HOAI verpflichtet Architekten

Die HOAI 2013 und die darin definierten Leistungsphasen schützen Bauherren vor der möglichen Willkür eines Architekten. In der aktuellen Version der Honorarordnung wird noch einmal verstärkt betont, wie wichtig die ständige Rückkopplung zwischen Architekt und Auftraggeber ist. Die Leistungsphasen halten exakt fest, welche Leistungen für welche Kostenberechnung zu erbringen sind. Dies bietet sowohl Architekten als auch Bauherren eine gute Orientierung.

Leistungsphasen der HOAI

Aus der HOAI lässt sich genau ableiten

  • wie der Planungsprozess eines Hauses vonstattengeht
  • welche Arbeitsschritte nötig sind
  • wie viel Zeit und Arbeit der Architekt einplant

Dadurch werden Honorar und die Kostenschätzung für den Auftraggeber transparent. Die Kalkulation einer Rechnung nach verschiedenen Leistungsphasen ermöglicht für beide Seiten angemessene und transparente Gebührenvereinbarungen. Auch nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages lassen sich auf dieser Basis leicht einarbeiten.

Aufteilung der Leistungsphasen nach HOAI 2013

Die Leistungsphasen der HAOI werden nach der neuen Regelung von 2013 in zwei Bereiche eingeteilt: Planung und Beratung sowie Bauausführung. Insgesamt gibt es, wie auch in den vorausgehenden Ausführungen neun Leistungsphasen.

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

In dieser Phase werden grundlegende Abstimmungen zwischen Bauherr und Architekt getroffen. Die Parteien klären, welche Leistungen für die Ausführung des Bauvorhabens generell nötig sind und welche weiteren Dienstleister am Projekt beteiligt werden. Am Ende sollte ein Überblick entstehen, welche Leistungen der Architekt selbst erbringt und welche anderen Dienstleister übertragen wird, wie zum Beispiel einem Bodengutachter.

Leistungsphase 2: Vorplanung

Diese Leistungsphase bestimmt die Zielvorstellungen des Bauvorhabens und klärt die Frage: „Was soll gebaut werden?” bis ins Detail. Zu diesem Zeitpunkt entstehen erste Skizzen und die Rahmenbedingungen werden abgesteckt in Bezug auf städtebauliche, gestalterische, technische oder energiewirtschaftliche Vorgaben. Danach werden erste Verhandlungen mit Behörden werden initiiert.

Leistungsphase 3: Entwurfsplanung

Das Ziel dieser Leistungsphase ist das Erstellen eines umsetzungsfähigen Entwurfs für das Bauprojekt. Nun müssen auch die Leistungen anderer Beteiligter geplant werden, um die Zielvorgaben zu erreichen. Im Anschluss wird mit Behörden und anderen Fachbereichen über die Genehmigungsfähigkeit des Plans verhandelt.

Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung

Wie der Name schon vermuten lässt, müssen Architekten in dieser Phase Anträge stellen und Genehmigungen von Behörden einholen. Im Anschluss werden die Planungsunterlagen nach Bedarf angepasst. Am Ende muss der fertige Plan die relevanten öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllen.

Leistungsphase 5: Ausführungsplanung

Die Ergebnisse aus den vorausgegangenen Leistungsphasen, insbesondere 3 und 4 werden nun durchgearbeitet. Das zu planende Objekt muss von Architekten bis ins Detail dargestellt werden, so dass die beteiligten Gewerke tätig werden können. Es entstehen Ausführungs- und Detailpläne, die den Hausbau in all seinen Details dokumentieren.

Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe

Architekten erstellen in dieser Bauphase Leistungsbeschreibungen, die der Orientierung für die beteiligten Dienstleister dienen. Diese Leistungsbeschreibungen dienen beispielsweise Baufirmen als Grundlage für ihr konkretes Angebot. Ihr Architekt ist dafür verantwortlich, verschiedene Angebote einzuholen, diese zu vergleichen und sich im Sinne des Auftraggebers für einen Dienstleister zu entscheiden. Es ist in dieser Phase wichtig, die Leistungsbeschreibungen so vollständig und detailliert wie möglich zu beschreiben, damit die Angebote der Firmen ihre Gültigkeit behalten und im Anschluss nicht noch einmal nachkalkuliert werden muss.

Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe

Jetzt werden für alle Leistungsbereiche Vergabe- und Verlagsunterlagen zusammengestellt, Kostenvoranschläge begutachtet und alle Unterlagen für den Bauablauf zusammengetragen. Architekten leisten einen wichtigen Beitrag bei der Vergabe der Aufträge.

 Leistungsphase 8: Objektüberwachung

In dieser Phase besichtigen Architekten die Baustelle. Sie prüfen, ob ihre Pläne entsprechend der Baugenehmigung eingehalten werden, koordinieren alle beteiligten Dienstleister, reklamieren gegebenenfalls sofort Mängel an den Bauteilen, prüfen Rechnungen und nehmen Bauleistungen ab.

 Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation

Das Haus ist jetzt fertig. Nun überprüfen Architekten alle Bauteile minutiös auf Mängel innerhalb der Verjährungsfristen. Da diese Phase sehr lange dauert und das Honorar erst mit Ablauf der letzten Verjährungsfrist fällig wird, schließen Architekten für diese Phase häufig gesonderte Verträge ab.

Neuerungen der Honorarordnung 2013

Im Juli 2013 wurde die alte HOAI 2009 gegen die Neuregelungen der HOAI 2013 eingetauscht. Damit sollte das Berufsbild der Architekten an die aktuellen Anforderungen angepasst werden, die bisher noch aus den 80er Jahren stammten. Auf der einen Seite wurden die Honorare der Architekten durchschnittlich sowohl für Planungs- als auch für Beratungsleistungen um 10 % erhöht. Auf der anderen Seite wurden Aufgaben und Pflichten der Architekten erweitert. Anbei finden Sie die aktuellen Regelungen der gültigen HOAI 2013.

Mehr Honorar für den Architekten

Seit dem Inkrafttreten der neuen HOAI 2013 können Architekten für jede Leistungsphase rund 10 % mehr Honorar veranschlagen als noch in der HOAI 2009. Erhöhte Baupreise, aber auch gestiegene Lebenshaltungskosten und Pflichten des Architekten begründen diese Veränderung.

Mehr Pflichten im Rahmen der Leistungsphasen

Im Zuge der HOAI Novellierung wurden außerdem zusätzliche Aufgaben definiert. Der Architekt wird nun stärker in die Pflicht genommen:

  • Kostentransparenz für das gesamte Bauvorhaben
  • Durchführung einer Ortsbesichtigung 
  • Einsicht eines aktuellen Terminplans
  • Koordinierung aller am Bau beteiligten Gewerke

Grundleistungen bekommen ein stärkeres Gewicht

Die einzelnen Leistungsphasen der HOAI splitten sich in Grundleistungen und besondere Leistungen. In der aktuellen HOAI haben die Grundleistungen ein stärkeres Gewicht bekommen. Dies führte zu einer Aufwertung der Leistungsphasen 3 und 8.

Fälligkeit der Honorare

Hier verbirgt sich eine wesentliche Änderung gegenüber der vorausgegangenen Honorartabellen. Früher war das Honorar des Planers bereits fällig, wenn die Leistung prüffähig erbracht hatte. Laut HOAI 2013 beginnt diese Fälligkeit erst dann, nachdem die Leistung auch durch den Auftraggeber abgenommen wurde.

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Anrechenbarkeit vorhandener Bausubstanz

Bislang war es für den Architekten nicht möglich, eine bereits vorhandene Bausubstanz bzw. Bauteile in seine Planungsleistungen einzuberechnen. Die sogenannte „mitzuverarbeitende Bausubstanz“ wird nun Teil des Vertrages.

Neue Begrifflichkeiten vereinfachen die Handhabung der Honorartabelle

Einige schwammige Begriffe aus der HOAI 2009 wurden in der aktuellen Ausgabe umformuliert für eine bessere Verständlichkeit. So sind „raumbildende Ausbauten“ durch „Innenräume“ ersetzt worden. Tafelschwellenwerte sind in der Version 2013 nun glatte Beträge.

Kann ein im Ausland zugelassener Architekt die HOAI 2013 verwenden?

So viele Vorteile die neue HOAI 2013 Bauherren und Architekten auch gebracht hat, so viele Diskussionen hat sie auf europäischer Ebene auch ausgelöst. So stellt sich beispielsweise die Frage, ob ausländische Architekten mit deutscher Niederlassung Leistungen nach der HOAI 2013 abrechnen müssen.


Hintergrund dieser Debatte ist der Preisvorteil, den Architekten aus den EU-Mitgliedsstaaten mitbringen. Sie bieten ihre Leistungen gerne günstiger an als ihre deutschen Wettbewerber. Aus Sicht der Architektenkammern ist die Einhaltung der deutschen HOAI aber zwingend für alle Architekten, die in Deutschland tätig sind, um den Verbraucherschutz zu stärken.


Architekten sind in hohem Maße dafür verantwortlich, dass ein Haus solide geplant und sicher bewohnbar ist. Die Gefahr bei Niedrigpreisen für Architektenleistungen besteht darin, dass eine Transparenz im Hinblick auf Beratungs- und Planungsleistungen nicht mehr gegeben ist. Gleichzeitig fällt der umfassende Haftungsanspruch weg, der sich aus der HOAI 2013 ergibt.


HOAI 2013: Hinweise für Bauherren

Für Bauherren bedeutete die Novellierung der HOAI im Jahr 2013 zunächst erstmal, dass sie für Architektenleistungen tiefer in die Tasche greifen müssen. Honorare für Planungs- und Beratungsleistungen wurden pauschal um 10 % erhöht. Dies macht sich in den Gesamtkosten für ein Bauvorhaben deutlich bemerkbar. Trotzdem bringt die HOAI 2013 auch Vorteile für den Bauherrn mit sich.

Architektenhonorar ist unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Baukosten

Durch Verzögerungen am Bau oder ungeplante Ereignisse können Baukosten während des Bauvorhabens noch einmal wesentlich steigen. Laut alter HOAI stiegen damit automatisch das Architektenhonorar. Dies ist in der aktuell gültigen Fassung abgeschafft worden. Hier berechnet sich das Honorar auf Basis der Entwurfsplanung und der darin enthaltenen Kostenaufschlüsselung.

Stärkung des Architekten als Interessenvertreter der Hausbauer

Ziel sollte es sein, die Rechnungen des Bauherrn möglichst niedrig zu halten. Die Abkopplung der Baukosten von der Honorarhöhe erlaubt es Architekten viel mehr, sich für ihre Auftraggeber einzusetzen, ohne in einen Interessenkonflikt zu geraten.

Größerer Verhandlungsspielraum beim Vertrag

Statt fester Stundensätze für Berater- und Gutachterleistungen können diese Posten nun frei verhandelt werden. Die alten, starren Stundensätze dienen nur noch als Orientierungshilfe für die Vertragsgestaltung und Verhandlungsgrundlage mit dem Architekten.


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