Sie planen, ein Haus zu bauen oder umzubauen und haben schon ziemlich konkrete Vorstellungen dafür. Nun fragen Sie sich, ob Sie unbedingt einen Architekten brauchen oder ob diese Kosten vermeidbar sind. Hier erfahren Sie mehr über die Arbeit von Architekten und deren Honorare.
Brauche ich unbedingt einen Architekten?
Ein Architekt ist für ein Bauvorhaben per se nicht gesetzlich vorgeschrieben, es gibt abhängig von Größe und Komplexität Bauprojekte, die ohne Architekt durchgeführt werden können. Ein Architekt ist jedoch zwingend erforderlich bei genehmigungspflichitgen Bauwerken, d.h. wenn ein Bauantrag für den Erhalt der Baugenehmigung bei Behörden eingereicht und bewilligt werden muss. Das ist nur möglich mit einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur, welcher im jeweiligen Bundesland bei der Architekten- oder Ingenieurskammer als Solcher gelistet ist.
Der Architekt ist ein Profi, wenn es um Bauangelegenheiten geht und kann den Bauherren in seinen Belangen gezielt unterstützen. Ein Architekt ist nicht nur gestalterisch tätig, sondern auch bei wirtschaftlichen und technischen Herausforderungen der Experte für die Planung individueller Bauvorhaben. Auch in der Umsetzung, der Bauphase, lohnt es sich einen Architekten mit der Aufsicht zu betreuen, um Qualität sicherzustellen und eventuelle Fehler oder Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
Die Berufsbezeichnung „Architekt“ ist übrigens geschützt, das heißt, dass es verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen gilt, um als Architekt arbeiten zu dürfen. Grundvoraussetzung ist eine entsprechende Ausbildung. Außerdem muss ein Architekt eine gewisse Berufserfahrung vorweisen können. Erst dann können diese sich bei der Architektenkammer eintragen lassen und dort gelistet werden.
Überblick über die Rolle des Architekten
Bei dem Architekten laufen alle Fäden zusammen, wenn es um die Planung und den Bau eines Gebäudes geht. Das Wort „Architekt“ stammt aus dem Griechischen und kann in etwa als „der Erste am Bau“ verstanden werden.
Der Architekt vertritt die Interessen des Bauherrn und ist der direkte Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten. Deshalb ist es wichtig, einen Architekten zu finden, der zum Bauherrn und dem Bauvorhaben passt.
Die Aufgaben eines Architekten richten sich sehr nach dem jeweiligen Bauvorhaben. Architekten betreuen unterschiedliche Tätigkeitsfelder, die sich auch daran orientieren, ob es sich um einen privaten oder einen öffentlichen Auftraggeber handelt.
Die Aufgaben eines Architekten zusammegefasst
- Abwicklung der Planung vom Entwurf über Baugenehmigung und Detailplanung
- Aufklärung über baurechtliche Fragen
- Beratungstätigkeiten und Hinweispflicht zu wichtigen Umständen
- Abstimmung mit anderen Stakeholdern (z.B. dem Bauamt)
- Bauüberwachung je nach Beauftragung
- Kontinuierliche Kosten- und Qualitätskontrolle
Grundsätzlich ist es von Nutzen, die Leistungen des Architekten vor Beginn der Zusammenarbeit vertraglich zu regeln. Das sorgt für Klarheit und vermeidet Irritationen. Sollte der Bauherr zum Beispiel Eigenleistungen einbringen wollen, so kann der Architekt helfen zu beurteilen, ob diese Pläne realistisch sind und welche Einsparungen sich so erzielen lassen.
Der baurechtliche Rahmen
Selbstständige Architekten sind bei Kammern meistens als freischaffendende Architekten gelistet, welche somit ausschließlich Architektenleistungen anbieten frei von anderweitigen gewerblichen Interessen. Daraus ergeben sich für ihn eine hohe Eigenverantwortung sowie ein besonderes Vertrauensverhältnis, auf dem die Zusammenarbeit zwischen Bauherrn und Architekt basiert.
Die Aufgaben eines Architekten werden individuell in einem Vertrag festgehalten. Wenn es um die Bezahlung geht, gibt es eine Orientierungshilfe, nämlich die sogenannte HOAI – die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, in der insgesamt 9 Leistungsphasen definiert sind. Diese Leistungsphasen spiegeln die nacheinander ablaufenden Schritte von Bauvorhaben wider, und spielen so in der Praxis eine wichtige Rolle.
Die HOAI soll den Architekten und Ingenieuren ein hinreichendes Honorar und den Bauherren angemessene Qualität der Bauplanung, Ausschreibung, Vergabe und der Objektüberwachung sichern. Die in der HOAI festgehaltenen Leistungsphasen lassen sich prozentual einteilen. Das heißt, es ist schon vorab ersichtlich, wie umfangreich die Aufgaben innerhalb einer Leistungsphase für den Architekten sind und welchen Anteil sie am gesamten Bauvorhaben ausmachen.
In der folgenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick wie sich die Honorarkosten eines Architekten zusammensetzen. An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass nicht alle Leistungsphasen mit einem Architekten durchgeführt werden müssen. So kann zum Beispiel die Leistungsphase 8 (die Bauüberwachung), welche in den Honorarkosten vergleichsweise viel ausmacht, von einem kostengünstigeren Bauleiter statt einem Architekten übernommen werden.
Leistungsphase | Bezeichnung | Anteil an der Gesamtleistung |
---|---|---|
1 | Grundlagenermittlung | 3 % |
2 | Vorplanung | 7 % |
3 | Entwurfsplanung | 11 % |
4 | Genehmigungsplanung | 6 % |
5 | Ausführungsplanung | 25 % |
6 | Vorbereitung der Vergabe | 10 % |
7 | Mitwirkung bei der Vergabe | 4 % |
8 | Bauüberwachung | 31 % |
9 | Objektbetreuung und Dokumentation | 3 % |
Die Tätigkeiten des Architekten je Leistungsphase
Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung (3%)
- Abstimmen der Aufgabenstellung und Festlegen von Rahmenbediungen, Ortsbesichtigung (falls erfoderlich)
- Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
- Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Leistungsphase 2 - Vorplanung (7%)
- Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
- Erarbeiten der Vorplanung: Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, erste Entwürfe
- Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (z.B. städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche)
- Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
- Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
- Kostenschätzung nach DIN 276
- Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs
- Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung (11%)
- Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (z.B. städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
- Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, z.B. bei Gebäuden im Maßstab 1:100, z.B. bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20
- Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
- Objektbeschreibung
- Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
- Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung (Höhere Genauigkeit je Stufe)
- Fortschreiben des Terminplans
- Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Leistungsphase 4 - Genehmigungplanung (6%)
- Zusammenstellen und Einreichenn der Unterlagen für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Ergänzen und Anpassen der Unterlagen sofern erfoderlich (z.B. bei Ablehnung des Bauantrags)
Leistungsphase 5 - Ausführungplanung (25%)
- Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
- Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, z.B. bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, z.B. bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1
- Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
- Fortschreiben des Terminplans
- Fortschreiben der Ausführungsplanung aufgrund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung
- Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe (10%)
- Aufstellen eines Vergabeterminplans
- Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
- Ermitteln der Kosten auf Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse
- Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
- Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche
Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe (4%)
- Aufstellen eines Vergabeterminplans
- Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
- Ermitteln der Kosten auf Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse
- Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
- Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche
Leistungsphase 8 - Bauüberwachung (31%)
- Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
- Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
- Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
- Fortschreiben und Überwachen des Terminplans
- Dokumentation des Bauablaufs (z.B. Bautagebuch)
- Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
- Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen
- Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
- Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
- Kostenfeststellung nach DIN 276
- Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
- Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
- Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
- Übergabe des Objekts
- Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
Leistungsphase 9 - Objektbetreuung und Dokumentation (3%)
- Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
- Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
- Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
Fazit
Die Rolle eines Architekten bei privaten wie öffentlichen Bauprojekten ist nicht zu unterschätzen. Er ist ein wichtiger Erfolgsfaktor, daher empfehlen wir bei der Auswahl eines Architekten nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Expertise und Qualität zu achten. Das potenzielle Risiko durch Fehler oder unsauberes Arbeiten eines Architekten sollte bedacht werden, da im Nachgang sonst viel Ärger sowie erhebliche Zusatzkosten entstehen können.
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